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ArbG Frankfurt/Main, 27.05.2014 - 18 Ca 7389/13 |
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 27.05.2014 - 18 Ca 7389/13
- LAG Hessen, 07.09.2015 - 17 Sa 1355/14
Wird zitiert von ...
- LAG Hessen, 07.09.2015 - 17 Sa 1355/14
Wirksamkeit der Versetzung des in Hamburg und Düsseldorf stationierten …
Auf die Berufung der Beklagten und unter Zurückweisung ihrer Berufung im Übrigen wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 27. Mai 2014, 18 Ca 7389/13, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat durch Urteil vom 27. Mai 2014, 18 Ca 7389/13, unter Klageabweisung im Übrigen die Unwirksamkeit der mit Schreiben vom 20. September 2013 ausgesprochenen Versetzung und der Befristung der Stationierung des Klägers in Hamburg zum 30. September 2013 festgestellt, hierbei auch festgestellt, dass der Kläger über den 1. Oktober 2013 hinaus weiterhin in Hamburg stationiert sei, und die Beklagte verurteilt, den Kläger über den 27. Mai 2014 hinaus zu unveränderten Arbeitsbedingungen als Flugzeugführer (Copilot) mit Stationierungsort Hamburg zu beschäftigen.
unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 27. Mai 2014, 18 Ca 7389/13, die Klage insgesamt abzuweisen.
unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 27. Mai 2014, 18 Ca 7389/13,.
Die Berufung der Beklagten gegen Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 27. Mai 2014, 18 Ca 7389/13, ist gemäß §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 2 lit. b ArbGG statthaft und auch im Übrigen zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519, 520 Abs. 1 und 3 ZPO.